Wie man in Spanien Mängel bei Dienstleistungen oder gekauften Artikeln reklamiert.

Februar 12th, 2013

Beim Kauf eines Produktes oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung können die Teilnehmer an einem Spanischkurs, wie jeder andere auch, gelegentlich in Konfliktsituationen geraten. Hier nennen wir Ihnen einige Hinweise, welche den internationalen Sprachschülern dabei behilflich sein können, eine entsprechende Reklamation einzuleiten.

Wir empfehlen, zunächst stets zu versuchen, mit dem Verkäufer oder Dienstleister zu sprechen und sich zu bemühen, das Problem einvernehmlich zu lösen. Falls Sie so jedoch zu keiner Einigung kommen, müssen Sie ein Reklamationsformular (Hoja de Reclamación) verlangen. Es handelt sich dabei um einen von den Regionalverwaltungen (Autonome Gemeinschaften Spaniens) erstellten Vordruck, den alle Geschäfte und Betriebe für ihre Kunden zur Hand haben müssen. Die Gesetzgebung verpflichtet die Betriebe auch, einen Aushang in spanischer und englischer Sprache anzubringen, aus welchem hervorgeht, dass diese Reklamationsformulare für die Kunden zur Verfügung stehen.

Reklamationsformulars für eine Dienstleistung oder einen Kauf in Spanien.

Reklamationsformulars für eine Dienstleistung oder einen Kauf in Spanien, wie es auch Teilnehmer an Spanischkursen Spanien benutzen können.


Die Reklamationsformulare besitzen in der Regel mehrere selbst kopierende Durchschläge mit jeweils unterschiedlichen Farben; mindestens jedoch sind es drei Blätter:

- Ein Exemplar für die Verwaltung, einschließlich der Adresse, an welche es geschickt werden soll. Normalerweise ist dies das Verbraucherschutzamt der Autonomen Gemeinschaft, auf deren Gebiet sich das Geschäft befindet, obwohl man es auch bei der örtlichen Stadtverwaltung abgeben kann.
- Ein weiteres Blatt für das Geschäft bzw. den Betrieb, zur Kenntnisnahme des Grundes für die Reklamation
- Ein Beleg für den Kunden.

Einige autonome Regionen haben zusätzlich ein für die örtlichen Tourismus-Dienste bestimmtes Blatt. Bei der Einreichung der Beschwerde an die Verwaltung ist es empfehlenswert, dort eine Kopie der Rechnung oder anderer Dokumente zu dem Streitfall beizufügen. Einige Regionen gestatten die Einreichung der Reklamation per Post oder eingescannt per E-Mail. Andere empfehlen, die Beschwerde bei einer amtlichen Stelle einzureichen, in jedem Fall aber werden sie stets tätig und informieren in der Regel den Betroffenen.

Wenn sich das Geschäft weigert, das Reklamationsformular auszuhändigen, sollten Sie die örtlichen Verbraucherschutzbehörden entsprechend benachrichtigen. Das Reklamationsformular müssen sämtliche Betriebe haben; und, falls sie es Ihnen nicht geben wollen, denken Sie daran, dass, falls Sie sich in Begleitung befinden, Ihr Begleiter bzw. Ihre Begleiterin unter Angabe seiner/ihrer Personalien und mit seiner/ihrer Unterschrift als Zeuge bei der Benachrichtigung dienen sollte; dies verleiht Ihrer Beschwerde mehr Glaubwürdigkeit.

Weitere Organisationen, die auch Reklamationen entgegennehmen und sich um Probleme der Verbraucher kümmern, sind die städtischen Oficinas de Consumo und die Konsumentenverbände, obwohl diese eher jenen Problemen Aufmerksamkeit schenken, die eine größere Anzahl von Personen betreffen. Die wichtigsten Websites der Verbände zur Mitteilung einer Zwistigkeit sind folgende:

Ocu
Facua

Ein wichtiger Tipp für alle Teilnehmer an Spanischkursen in Spanien: Im Falle von Zwistigkeiten beim Warenkauf oder bei der Inanspruchnahme einer Dienstleistung sollten Sie daran denken, dass schon allein die Bitte nach einem Reklamationsformular die Verhandlungsbereitschaft der betreffenden Angestellten oder Inhaber zwecks Beilegung der Streitigkeiten wesentlich fördert, da diesen in der Regel der ansonsten anstehende Besuch der mit der Untersuchung des Falles beauftragten Behörde nicht angenehm ist.

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